Rainer Pesch, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Medizinrecht

Was zeichnet einen Fachanwalt für Medizinrecht aus? Nun, die Anwort auf diese Frage gibt die Fachanwaltsordnung selbst:

Den Fachanwalt zeichnen

  • besondere theoretische Kenntnisse und besonderer praktische Erfahrungen, die

  • auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird,

aus. Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1994 habe ich mich auf das Medizinrecht spezialisiert. Im Jahr 2005 gestattete mir die Rechtsanwaltskammer Sachsen als erstem Rechtsanwalt in Sachsen, die Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht zu führen.

Im Auftrag von Haftpflichtversicherungen vertrete ich bei Behandlungsfehlern bundesweit Ärzte und Krankenhausträger in Arzthaftungsprozessen und allgemein Versicherungsnehmer in Haftpflichtverfahren aller Art. Gleichermaßen berate und vertrete ich Patienten, Sozialversicherungsträger oder Körperschaften des öffentlichen Rechts in Haftpflichtangelegenheiten. Dabei profitieren alle Mandanten von meiner siebzehnjährigen anwaltlichen Erfahrung in der Bearbeitung außergerichtlicher und gerichtlicher Medizinschadenmandate. Ärzte und andere Leistungserbringer berate und vertrete ich in arbeitsrechtlichen, kassenärztlichen sowie gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten und Strafverfahren einschließlich berufsrechtlichen Verfahren.

Außerdem berate und vertrete ich Mandanten im Arbeitsrecht, Produkthaftungsrecht, Verkehrszivilrecht und Versicherungsrecht. Auch in diesen Rechtsgebieten können Sie von mir eine fundierte und erfolgsorientierte anwaltliche Arbeit erwarten.